Das muss doch alles nicht sein:
Es ist mal wieder an der Zeit auf Missstände hinzuweisen, wohlwissend, dass die Unverbesserlichen sich nie angesprochen fühlen. Dabei wäre ein gutes Miteinander doch so förderlich für unsere Gemeinde.
a. Reinigung von Bürgersteigen, Bordsteine, Straßenrinnen…
b. Rückschnitt von Ästen, die in den Verkehrsraum ragen
c. Freilaufende Hunde
d. Hundekot bleibt an Ort und Stelle liegen
e. Hunde werden nicht angeleint
f. Autos parken auf Gehwegen
g. Autos parken vor Hofeinfahrten
h. illegale Müllverbrennung
i. illegale Müllablagerungen in Wald und Flur
Ortsübliche Bekanntmachung über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Hattert
In der Gemarkung Oberhattert, Flur 1, Flurstücke 181 und 183 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 13.08.2024 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und
Erbbauberechtigten der Flurstücke, Gemarkung Oberhattert, Flur 1, Flurstücke 181 und 183, die im Grenztermin nicht anwesend waren, die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
Die bestehenden , bereits festgestellten Flurstücksgrenzen werden entsprechend
dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.
Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nummer 1 Buchstabe c, wie in der Skizze dargestellt, abgemarkt.
Die in Übereinstimmung mit dem Nachweis des Liegenschaftskatasters vorgefundenen Grenzmarken sind in der Skizze in schwarz dargestellt. Eine erneute Abmarkung der so dargestellten Punkte wurde aus Zweckmäßigkeitsgründen unterlassen.
Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 09.09.2024 bis 08.10.2024 bei Dipl. Ing.
Ulrich Pfeiffer, Öffentlich best. Vermessungsingenieur, Alexanderring 9, 57627 Hachenburg ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am Freitag von 08.00 Uhr bis 14.30 Uhr eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe und die Grenzniederschrift können auch im Internet unter https://pc-vermessung.de/oeffentliche-bekanntgaben/ eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die in der Grenzniederschrift enthaltenen Entscheidungen kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch kann
1. in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes
oder
2. schriftlich oder zur Niederschrift bei
Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer
Öffentlich best. Vermessungsingenieur
Alexanderring 9
57627 Hachenburg
erhoben werden.
Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit
Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer, Öffentlich best. Vermessungsingenieur, Alexanderring 9,
57627 Hachenburg finden Sie unter
https: //www.pc-vermessung.de/elektronische-kommunikation.
gez.
Dipl. Ing. Ulrich Pfeiffer
Öffentlich best. Vermessungsingenieur
Alexanderring 9, 57627 Hachenburg
.
Gemeindebüro
Sprechstunde freitags von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhr oder
Sie rufen uns an oder kontaktieren uns per Mail, wir vereinbaren gerne einen Termin.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Hattert
Rothbachhalle
Hütterstr.18
57644 Hattert
Telefon: 026623300
Handy: 01702644044
Mail: gemeinde@hattert.de